Wenn die AfD von Sicherheit und Ordnung spricht, geht es meistens um Abschiebungen von Asylsuchenden und um die häufig gewaltsame Disziplinierung von als „nicht integriert“ identifizierten Menschen, queeren Communities und anderen Minderheiten. Im Wahlprogramm der AfD in Sachsen-Anhalt 2026 verbirgt sich jedoch eine den Rechtsstaat systematisch aushöhlende Sicherheitspolitik. Sie betrifft auch alle, die sich im Sinne der Partei für „normale Deutsche“ halten.
Sicherheitsgaranten unter rechtsextremer Regierung
Was ein von einer gesichert rechtsextremen Partei gestützter Innenminister für die Polizei bedeuten würde, verdeutlichte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Sven Hüber: Polizeibeamt:innen sind dem Grundgesetz verpflichtet und müssten im Zweifelsfall ihrer Remonstrationspflicht nachkommen. Wer den Diensteid ernst nehme, könne daher die AfD nicht wählen. Es folgten eine öffentliche Debatte, Austritte aus der Gewerkschaft im niedrig zweistelligen Bereich und persönliche Drohungen die strafrechtlich verfolgt werden. Hüber gab mittlerweile seinen Rücktritt bekannt.
AfD-Spitzenkandidat Siegmund formulierte in Medienauftritten wiederholt seine Vorstellungen künftiger Polizeiarbeit: Verdachtsunabhängige Kontrollen wolle er für die Polizei in Sachsen-Anhalt erlauben und damit Polizist:innen „die Freiheit“ geben, selbst zu entscheiden, wer verdächtig sei, „ohne als Rassist“ zu gelten. Anlasslose Kontrollen, die an Diskriminierungsmerkmale anknüpfen, verstoßen gegen das Diskriminierungsverbot und rechtsstaatliche Prinzipien des Minderheitenschutzes.
Selbstjustiz statt Rechtsstaat
Die AfD plant außerdem eine weitreichende Privatisierung und Individualisierung von Sicherheit. Das staatliche Gewaltmonopol wird durch eine Mischung aus Abbau und Instrumentalisierung von existierenden Institutionen ausgehöhlt. Besonders alarmierend ist, dass freiwillige „Bürgerwachten“ als zusätzliche Sicherheitsakteure „vor Ort“ aufgebaut werden sollen. Bereits in den letzten Jahren haben radikalisierte Bürger:innen zunehmend derlei Milizen gebildet. Diese Art der Selbstjustiz fungiert als Bindeglied zum sogenannten vigilantistischen Terrorismus: Sie richtet sich nicht gegen den Staat, sondern gegen als gefährlich gebrandmarkte Teile der Bevölkerung.
Die Gewaltausübung im Namen der Sicherheitspolitik ist in erster Linie eine Gefahr für rassifizierte Menschen, politisch Andersdenkende und weitere Minderheiten. Allerdings kann sie sich schnell auf Personenkreise ausweiten, die von der AfD als „normale Deutsche“ angesprochen werden. Armut oder Wohnungslosigkeit können alle treffen – und in den Augen der Vigilantes zu Kriminellen machen.
Die AfD will auch den Zugang zu Waffen vereinfachen und private Wachdienste an Schulen einführen. Ersteres müsste sie auf Bundesebene durchsetzen, private Wachdienste können aber sofort eingesetzt werden. Beides ist in den USA schon seit Langem Alltag. Zahlreiche Studien belegen, dass vermehrter Waffenbesitz die innere Sicherheit verschlechtert: Mord- und Totschlag sowie tödliche Unfälle steigen an. Auch davon sind alle Gesellschaftsmitglieder betroffen.
Weniger Sicherheit für alle – auch für Kinder
Auch in der Familienpolitik plant die AfD einen Rückzug des Staates zugunsten einer Aufwertung der Kernfamilie. In ihrem „abgeschirmten“ Innern soll man sich künftig möglichst ungestört um den eigenen Kram kümmern können, inklusive der Option, Kinder zu Hause zu unterrichten. Die rechtlichen Hürden sind hoch, so dass auf Landesebene keine drastischen Änderungen drohen. Aber die Zielrichtung ist klar: Diejenigen, denen man ungeprüft zutraut, die eigenen Kinder adäquat zu erziehen, sollen dies ohne Störung durch staatliche Kontrolle tun – und damit auch Maßnahmen zum Kindesschutz umgehen können. Dabei gehen 73% der Kindeswohlgefährdungen von einem Elternteil aus. Auch Kindern droht durch die AfD eine unsicherere Zukunft.
Zu den Autorinnen:
Dr. Julia Leser ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin im IFSH-Forschungsbereich “Gesellschaftlicher Frieden und Innere Sicherheit”.
Dr. Anne Menzel ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin im IFSH-Forschungsbereich “Gesellschaftlicher Frieden und Innere Sicherheit”.
Dr. Ann-Kathrin Rothermel ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin im IFSH-Forschungsbereich “Gesellschaftlicher Frieden und Innere Sicherheit”.
Zur Kurzanalyse:
Sie ist die fünfte von insgesamt sieben IFSH-Kurzanalysen rund um die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, die am Sonntag, 6. September, stattgefunden hat.